Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege dient der vorübergehenden Heimaufnahme, wenn z.B. die Pflegeperson in Urlaub geht oder im Anschluss einer Krankenhausbehandlung des Pflegebedürftigen.

Die Kurzzeitpflege kann maximal 28 Tage bzw. bis zu einem Höchstbetragvon derzeit 1510€ in Anspruch genommen werden. Weiterhin können Sie zur Finanzierung auch den Betreuungsbetrag nach § 45a heranziehen.

Diese Leistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden und wird nur gewährt, wenn eine Pflegeeinstufung vorliegt.

Neben der Kurzzeitpflege können Sie noch Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Dafür muss allerdings eine Pflegeeinstufung mindestens 6 Monate vorliegen und die Pflegeperson aufgrund z.B. Krankheit verhindert sein.

Die Leistungen entsprechen dann denen der Kurzzeitpflege